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Zitat:
ich denke, es gibt hier in D keine " Rechtslage " für Skiker. Wenn es nur eine Straße gibt ( natürlich keine Hauptstraßen ) fahre ich rechts oder da, wo Platz ist.
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Freundliche Grüße Klaus Meine Skikes : Einstellungen / Änderungen / Ausrüstung http://forum.cross-skating.com/skike...4.html#post276 |
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Hi
ich denke auch, dass es die Rechtslage (noch) nicht gibt. Kann mir aber vorstellen, dass die Cross-Skates wie inliner eingestuft werden. Dazu habe ich immer wieder denselben Text gefunden ... " Inline–Skater sind keine reinen Sportgeräte mehr, sondern haben sich in den letzten Jahren zu einem "normalen" Fortbewegungsmittel entwickelt. Die Straßenverkehrsordnung (StVO) kennt diese Art des Vorankommens nicht, so dass die rechtliche Einordnung lange Zeit umstritten war. Der Bundesgerichtshof (BHG) hat in seiner Entscheidung vom 19.03.2002 ausgeführt, dass Inline–Skater "besondere Fortbewegungsmittel im Sinne des § 24 StVO" sind. Dem Gericht erschienen sie den dort ausdrücklich genannten Rollern am ähnlichsten. Damit steht fest, dass Inline–Skater im rechtlichen Sinne keine Fahrzeuge – wie beispielsweise Fahrräder – sind. Das höchste deutsche Zivilgericht schließt sich damit der überwiegenden Auffassung der Experten an, die bereits beim Verkehrsgerichtstag 1998 eine rechtliche Gleichstellung mit Fußgängern feststellten. Deshalb ist das Fahren mit Inlinern grundsätzlich nur auf Gehwegen und unter besonderer Rücksichtnahme auf Fußgänger erlaubt. Auf der Fahrbahn darf nur gefahren werden, wenn die Straße weder einen Gehweg noch einen befahrbaren Seitenstreifen hat. Benützt der Skater in einem solchen Fall die Straße, muss er am äußersten Fahrbahnrand fahren. Außerhalb geschlossener Ortschaften ist beim Fehlen eines Gehweges oder Seitenstreifens am äußersten linken Fahrbahnrand zu fahren. Wegen der rechtlichen Gleichstellung mit Fußgängern darf auch in Fußgängerzonen und verkehrsberuhigen Bereichen, nicht dagegen in Tempo–30–Zonen gefahren werden." |
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Hallo Chokermeister,
was antworten die Trainer ..... exakt das, was Klaus59 schon festgehalten hat - Rechtslage ist klar - wir werden als FUSSGÄNGER EINGESTUFT - aber links würde ich (wie Klaus59) nie fahren und das genau aus den gleichen Gründen wie Klaus 59. Sonntags zeigt sich dies besonders deutlich : Familienausflug auf dem Fahrrad - Vatter im Telekomdress auf dem Rennrad und Mutter mit STrohsonnenhut auf dem Hollandrad - da bist du als Skiker schneller - auch wenn Vatter das mit dem Outfit nicht schmeckt, scheut er die Verfolgung, weil Mutter sonst sauer wird - aber - wenn ich jetzt noch links fahren würde - dem Gegenverkehr entgegen - den Autofahrer möchte ich sehen, der dann sagt, dass ich es richtig mache und Recht habe ....... vom telekomgewandeten Vatter mal abgesehen ........ Nöö So in etwa antworte ich meinen Kursteilnehmern. Conni
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Hallo Conni,
genau so wird es gemacht. Dabei ist mir die Rechtslage völlig egal. Gerade erst gestern ( es war Sonntag ), habe ich auf einer Nebenstraße zwei Radler überholt.Und, ich war nur mit rund 12 ... 15 km/h unterwegs. Ich skike nur dann links, wenn es nicht anders geht. Allerdings höre und beobachte ich den Verkehr hinter mir ständig. Trotzdem, ganz ungefährlich ist es auf der Straße nicht und ich vermeide das skiken dort. Aber, manchmal hat man keine andere Wahl, weil eben nur die Straße da ist.
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Freundliche Grüße Klaus Meine Skikes : Einstellungen / Änderungen / Ausrüstung http://forum.cross-skating.com/skike...4.html#post276 |
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Hallo,
sorry - natürlich spreche ich als Trainer da nur für mich allein - die Beachtung der Rechtslage ist natürlich bindend - aber jeder hat in diesem Land freie Entscheidungsgewalt (oft - manchmal - selten - ....) - dies als wichtiger ZUSATZ. Bevor die SKIKEINQUISITION mich Lügen straft. Conni
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