|
|
||||
|
Hallo Österreicher,
für alle die es interssiert: hab im OttoEder Forum einen Beitrag über die Gesetzeslage in ÖSTERREICH bezgl. SKIKES im Strassenverkehr gepostet mit Kommentar eines ÖAMTC-Juristen ![]() http://www.razyboard.com/system/more...5295421-0.html
__________________
Schöne Grüße aus dem Salzburgerland Mike ![]() ![]()
|
|
||||
|
Es laufen Bestrebungen Skikes als Verkehrsmittel zuzulassen. Mit den zwei Bremsen bestehen ja von dieser Seite aus beste Voraussetzungen, ich kann mir aber noch nicht vorstellen wie eine feste Beleuchtungsanlage angebracht werden soll/kann/muss.
Frank
__________________
http://www.cross-skating.com |
|
||||
|
Hallo Skiker im Straßenverkehr,
gerechtfertigt ist es, Skikes als 'Fahrzeug' zu sehen, die Kriterien, die an Fahrräder angelegt werden, sind erfüllt: ...aus der StVZO §65 Bremsen (1) Alle Fahrzeuge müssen eine ausreichende Bremse haben, die während der Fahrt leicht bedient werden kann und ihre Wirkung erreicht, ohne die Fahrbahn zu beschädigen. Fahrräder müssen zwei voneinander unabhängige Bremsen haben.Die Skikes haben bekanntermaßen zwei Bremsen Bei Handwagen und Schlitten sowie bei land- oder forstwirtschaftlichen Arbeitsmaschinen, die nur im Fahren Arbeit leisten können (z. B. Pflüge, Drillmaschinen, Mähmaschinen), ist eine Bremse nicht erforderlich. (2) Als ausreichende Bremse gilt jede am Fahrzeug fest angebrachte Einrichtung, welche die Geschwindigkeit des Fahrzeugs zu vermindern und das Fahrzeug festzustellen vermag. §67 Lichttechnische Einrichtungen an Fahrrädern (5) Fahrräder dürfen an der Rückseite mit einer zusätzlichen, auch im Stand wirkenden Schlußleuchte für rotes Licht ausgerüstet sein. Diese Schlußleuchte muß unabhängig von den übrigen Beleuchtungseinrichtungen einschaltbar sein. (11) Für Rennräder, deren Gewicht nicht mehr als 11 kg beträgt, gilt abweichend folgendes: 1. für den Betrieb von Scheinwerfer und Schlußleuchte brauchen anstelle der Lichtmaschine nur eine oder mehrere Batterien entsprechend Absatz 1 Satz 2 mitgeführt werden; 2. der Scheinwerfer und die vorgeschriebene Schlußleuchte brauchen nicht fest am Fahrrad angebracht zu sein; sie sind jedoch mitzuführen und unter den in § 17 Abs. 1 der Straßenverkehrs-Ordnung beschriebenen Verhältnissen vorschriftsmäßig am Fahrrad anzubringen und zu benutzen; 3. Scheinwerfer und Schlußleuchte brauchen nicht zusammen einschaltbar zu sein; 4. anstelle des Scheinwerfers nach Absatz 1 darf auch ein Scheinwerfer niedrigerer Nennspannung als 6 V und anstelle der Schlußleuchte nach Absatz 4 Nr. 1 darf auch eine Schlußleuchte nach Absatz 5 mitgeführt werden. (12) Rennräder sind für die Dauer der Teilnahme an Rennen von den Vorschriften der Absätze 1 bis 11 befreit. Da die Skikes weniger wiegen als 11 kg, muss die Beleuchtung nur mitgeführt werden, und nur im Bedarfsfall angebracht werden. Da der Skiker Teil des Fahrzeugs ist, kann die Beleuchtung auch am Skiker befestigt werden. Ansonsten LEDs an die Skikes, etwa so wie hier http://www.inliner-licht.de/assets/s...ladelight.html Franz
__________________
rolling, rolling, rolling ... Geändert von onkelfranz (04.07.2008 um 10:39 Uhr). |
|
||||
|
ooops, da hab' ich doch glatt ins falsche Forum gepostet.
Der letzte Beitrag gilt natürlich nur für D. Sorry Franz
__________________
rolling, rolling, rolling ... |
|
||||
|
'pimp your skike' eben
![]()
__________________
rolling, rolling, rolling ... |
![]() |
| Themen-Optionen | |
| Ansicht | |
|
|