Hallo Klaus 59,
mich würde schon interessieren wie die Rechtslage tatsächlich ist bin ich nun Fußgänger und muss den Fußgängerweg benutzten oder „Radfahrer„ und darf den Radweg benutzen und wie muss ich mich außerhalb geschlossener Ortschaften verhalten.
Was antworten eigentlich die Trainer wenn ihnen eine solche Frage von ihren Schülern gestellt wird ?
Fragen über Fragen wer weiß die Antwort den passieren kann ja immer was ?
Gruß
Chokermeister
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Freiheit heißt nur, das man gehen (skiken) kann wann man will.
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