Hallo Freddy,
"Händler" schreibst du mit dem richtigen Augenzwinkern. Ich bin kein Anwalt, aber weiß doch einiges, was manche "Händler" vielleicht nicht wissen oder viellecht nicht wissen wollen.
Waren feilbieten (anbieten), ohne dass sie dem Händler vorliegt ist illegal. Manche Ebay-Händler "verkaufen" Waren, die sie erst bestellen, wenn die Kunden bazahlt haben. Das ist etwas ganz anderes als die so genannten Lieferzeiten, die auftreten können, wenn ein Händler Waren nachbestellen muss, die er bereits häufiger angeboten hat und kurzfristig stärkere Nachfrage auftritt.
Bei neuen Prodkukten, die es noch nicht auf dem Markt gibt macht sie ein Händler strafbar, der "auf Option" verkauft. Vieles was in der Vergangenheit so verkauft wurde, hat es nämlich später nie gegeben.
Aufchdas Fehlen von Preisangaben ist beim Handel und Internethandel unzulässig. Wenn du selbst Händler bist, kann du die Jungs die so handeln ganz bequem kostenpflichitg abmahnen.
Skikiac
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